Oberster Gerichtshof (Japan)

Gebäude des Obersten Gerichtshofes in Chiyoda
Fassade des Obersten Gerichtshofs
Historischer Bau des Gerichtshofes bis 1956, nach dem Entwurf des deutschen Architekten Wilhelm Böckmann
Gerichtssaal

Der Oberste Gerichtshof (jap. 最高裁判所, Saikō-Saibansho; kurz: 最高裁, Saikō-Sai) bildet nach den Artikeln 76 bis 81 der Verfassung von 1947 die Spitze der judikativen Gewalt in Japan. Er hat seinen Sitz im Stadtteil Hayabusachō des Tokioter Bezirks Chiyoda.

Sein Vorgänger zur Zeit des Kaiserreichs Japan war das 1875 gegründete Daishin’in (大審院).


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